Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr

Diese Seite möchte über die Möglichkeiten des Freiwilligen Sozialen Jahres informieren. Wenn Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen der Träger. Adressen finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Jugend, welche Sie im Service-Teil dieser Seite herunterladen können.

Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Dienst, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen von Freiwilligen geleistet wird. Dies sind u.a. Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Einrichtungen für behinderte Menschen, Einrichtungen für Kinder, Einrichtungen für Jugendhilfe, Jugendbildung und Jugendarbeit, Einrichtungen der Kultur und der Denkmalpflege, sowie Sporteinrichtungen.

Der Dienst ist eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit, zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Einsatzzeit eines Freiwilligen beträgt mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel soll sie 12 zusammenhängende Monate betragen, aber die Ableistung ist auch in Abschnitten von mindestend drei Monaten möglich.

Das Freiwillige Soziale Jahr versteht sich als praktisches Jahr zwischen Schule und Beruf, besonders zur Orientierung und Vorbereitung auf soziale Berufe. Es kann als Praktikum für sozialpflegerische und sozialpädagogische Ausbildungen anerkannt werden. Bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS wird es auf die Wartezeit angerechnet.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtliche Grundlage des Einsatzes ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vom 16. Mai 2008. Dieses Gesetz löst die Gesetze über das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr ab.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Träger und Einsatzstelle.

Die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten sind so geregelt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Träger über die Ableistung des FSJ und eine Vereinbarung zwischen dem Träger, sowie der Einsatzstelle über den Einsatz von Freiwilligen gibt.

Die Freiwilligen stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrer Einsatzstelle. Ihre Tätigkeit ist ein freiwilliger sozialer Dienst. Die Zuständigkeit für den Einsatz und aller aus der Vereinbarung mit dem Freiwilligen folgenden Verbindlichkeiten liegt beim Träger.

Die Freiwilligen sind voll sozialversichert (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen-Versicherung).

Der Freiwilligendienst kann nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (Hauptschule, Realschule) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet werden.

Anerkannte deutsche Träger können des FSJ auch im Ausland durchführen. Derzeit gibt es nur wenige Plätze im Ausland. Ein kombinierter Dienst im In- und Ausland ist möglich und kann insgesamt bis zu 24 Monate betragen.

Was tun die Freiwilligen?

Die Freiwilligen sollen zur Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals eingesetzt werden. Sie übernehmen dabei Tätigkeiten, die nicht unbedingt von einer Fachkraft ausgeführt werden müssen. Dabei unterliegen sie den Anweisungen und der Aufsicht der Fachkräfte.

Die beim Einsatz notwendigen Fachkenntnisse werden in der Einsatzstelle vermittelt.

Die wöchentliche Einsatzzeit der Freiwilligen entspricht derjenigen einer Vollzeitkraft der Einsatzstelle. Der Einsatz kann im Teil- oder Schichtdienst erfolgen. Überstunden sind mit Zustimmung des Trägers möglich und müssen mit Freizeit ausgeglichen werden.

BILDER VOM ALLTAG


Was geschieht in den Seminaren?

In einem Einführungsseminar werden die Freiwilligen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Begleitseminare bieten die Möglichkeit, sich mit den Erfahrungen der Helfertätigkeit auseinander zusetzen, sowie Probleme und deren Lösungen zu bearbeiten. Weiter werden konkrete Themen behandelt, die von den Seminarteilnehmern mit festgelegt werden. Auch Informationen und Anregungen für die persönliche Weiterbildung werden gegeben.

Im Laufe eines Jahres gibt es 25 Seminartage. Während dieser Zeit sind die Freiwilligen vom Dienst in der Einsatzstelle freigestellt.

BILDER AUS SEMINAREN


Welche Leistungen erhalten die Freiwilligen?

Monatlich erhalten die Helfer:

1. Taschengeld
2. Verpflegungsgeld
3. Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung 
    (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung)
4. Falls sich die Einsatzstelle des Helfers nicht an seinem bisherigen 
    Wohnort befindet, kann ein Zuschuß zu den Wohnkosten gegeben
    oder ein Zimmer gestellt werden. 
Für die Dauer der Teilnahme am FSJ besteht daneben ein Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente und Ähnliches.

Die Helfer erhalten einen Jahresurlaub.




Service


 
 
  
Die Informationsbroschüre 
"Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr"
beim Bundesministerium für Jugend herunterladen oder bestellen.
  
Hier gibt es ein Verzeichnis von Organisationen, welche Dienste im Ausland anbieten.
Bitte beachten:
In der Regel sind diese Dienste
formal kein Freiwilliges Soziales Jahr!

   

 

Links:
BAK-FSJ
BFD
JFDG-Gesetz

Bundesarbeitskreis der Trägerverbände
Bundesfreiwilligendienst
Wortlaut des Gesetzes


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Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2012
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